1. Grundausstattungsfeuerwehr
Die Grundausstattungsfeuerwehr stellt die Basis des örtlichen Brandschutzes dar und ist primär für Einsätze im eigenen Ort zuständig.
- Aufgabe: Örtlicher Brandschutz und einfache Hilfeleistungen
- Mindestausrüstung:
- Ein Löschfahrzeug mit Staffelbesatzung