Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Feuerwehren der Samtgemeinde Scharnebeck sind bemüht, die Webseite https://samtgemeindefeuerwehr-scharnebeck.de/ barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung für Niedersachsen (NBITV).
Unser Ziel ist es, eine inklusive digitale Umgebung zu schaffen, die allen Menschen gleichberechtigten Zugang ermöglicht und niemanden aufgrund von Behinderungen ausschließt.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://samtgemeindefeuerwehr-scharnebeck.de/ sowie alle dazugehörigen Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der NBITV
Die Website https://samtgemeindefeuerwehr-scharnebeck.de/ ist derzeit nur teilweise mit dem NBGG und der NBITV vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Folgende Funktionen sind barrierefrei umgesetzt:
Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Anspruch ist es, Inhalte so verständlich und zugänglich wie möglich zu gestalten. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
Samtgemeinde Scharnebeck
Marktplatz 1
21379 Scharnebeck
Telefon: 04136 907-0
Telefax: 04136 907-35
E-Mail: Rathaus@scharnebeck.de
Schlichtungsstelle in Niedersachsen
Wenn Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wenden:
Schlichtungsstelle im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 / 120 - 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Webseite: https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/Geschaeftsstelle
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19. Juni 2025 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.