Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Feuerwehren der Samtgemeinde Scharnebeck sind bemüht, die Webseite https://samtgemeindefeuerwehr-scharnebeck.de/ barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung für Niedersachsen (NBITV).

Unser Ziel ist es, eine inklusive digitale Umgebung zu schaffen, die allen Menschen gleichberechtigten Zugang ermöglicht und niemanden aufgrund von Behinderungen ausschließt.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://samtgemeindefeuerwehr-scharnebeck.de/  sowie alle dazugehörigen Unterseiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der NBITV

Die Website https://samtgemeindefeuerwehr-scharnebeck.de/  ist derzeit nur teilweise mit dem NBGG und der NBITV vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Tastaturbedienbarkeit und Tab-Navigation
  • Fokusreihenfolge bei mobiler Navigation
  • Eindeutige Struktur von Inhalten und Überschriften
  • Logischer Aufbau der Inhalte

Folgende Funktionen sind barrierefrei umgesetzt:

  • Unterstützung assistiver Technologien (z. B. Screenreader)
  • Inhalte und Bilder sind auch ohne Farben verständlich
  • Keine sensorischen Merkmale wie Blinken
  • Vergrößerung der Darstellung mit STRG + bzw. cmd + (Mac)
  • Verkleinerung der Darstellung mit STRG – bzw. cmd – (Mac)
  • Responsive Design, das sich automatisch dem Endgerät anpasst
  • Redaktionelle Inhalte in einfacher Sprache

Ihre Hinweise und Anregungen

Unser Anspruch ist es, Inhalte so verständlich und zugänglich wie möglich zu gestalten. Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Barrierefreiheit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

Samtgemeinde Scharnebeck
Marktplatz 1
21379 Scharnebeck
Telefon: 04136 907-0
Telefax: 04136 907-35
E-Mail: Rathaus@scharnebeck.de

Schlichtungsstelle in Niedersachsen

Wenn Ihre Hinweise zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet werden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wenden:

Schlichtungsstelle im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover

Telefon: 0511 / 120 - 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Webseite: https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/Geschaeftsstelle

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19. Juni 2025 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.